SiGeKo Checkliste Bauherr
Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Deshalb sind sie Adressaten der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung).
Diese enthält in § 3 die Verpflichtung für den Bauherrn, in bestimmten Fällen einen oder mehrere SiGe-Koordinatoren zu bestellen.
· Wann muss ein SiGe-Koordinator bestellt werden?
In nachfolgenden Tabellen können Sie die für Sie erforderlichen Aktivitäten ersehen.
*Anmerkung zur Checkliste für Bauherren
Der Einsatz von Nachunternehmen bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern.
Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen, oder gegebenenfalls auch mehrere SiGe-Koordinatoren für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.
Die Größe des Bauvorhabens spielt dabei keine Rolle; entscheidend ist, ob Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.
Der Einsatz von Nachunternehmern, d.h. von Firmen, die Teilleistungen, z.B. die Elektroinstallation, im Rahmen des Gesamtbauvorhabens selbständig ausführen, bedeutet das Vorhandensein mehrerer Arbeitgeber.
Die Bestellung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zu erfüllenden Aufgaben des SiGe-Koordinators erledigt werden können.


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Wir sind für Ihre Baustellensicherheit da.
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Andreas Schwalbe
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