SiGeKo Unterlage (Baumerkmalsakte)
Gemäß der BaustellV soll die Unterlage (Baumerkmalsakte) den Merkmalen des Bauwerks Rechnung tragen und zweckdienliche Angaben in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz, die bei eventuellen späteren Arbeiten zu berücksichtigen sind, enthalten.
· Funktion der Unterlage
Die Unterlage soll ein wirkungsvolles Instrument sein, das geeignet ist bei späteren Arbeiten am Objekt Gefährdungen zu vermeiden. Hierzu wird eine Unterlage mit den bei diesen Arbeiten nötigen sicherheitstechnischen Hilfsmitteln erstellt. Der Sinn dieser Unterlage ist das Erkennen und Bewerten von Wartungsarbeiten bereits in der Planungsphase. Eine rechtzeitige Rücksichtnahme in der frühen Planungsphase soll dem Bauherrn ermöglichen Kosten bei späteren Wartungsmaßnahmen und Instandsetzungen zu senken. Denn Untersuchungen haben gezeigt, dass die Wartung und Unterhaltung des Gebäudes häufig ein Vielfaches der ursprünglichen Erstellungskosten betragen können.
· Arbeitsschritte zur Erstellung der Unterlage
> Zunächst sind die vorhandenen Baupläne zu studieren. Mit Hilfe der BauBG Kataloge können dann das Bauwerk in Bauteile bzw. Anlagenteile gegliedert werden und die zu erwartenden späteren Arbeiten ermittelt werden. Die voraussichtliche Häufigkeit der späteren Arbeiten (jährlich, quartalsweise, monatlich etc.) geht in die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen des Bauherrn bei der Auswahl der geeignetsten Sicherheitseinrichtungen ein und sollte deshalb ebenfalls eingetragen werden.
> Mit Hilfe der BauBG Kataloge können weiterhin die möglichen Gefährdungen bei den ermittelten späteren Arbeiten sowie die zur Gefährdungsabwehr relevanten sicherheitstechnischen Einrichtungen eingetragen werden. Es wird empfohlen, darüber hinaus einen entsprechenden Kostenvergleich anzustellen. Damit sind die grundsätzlichen Überlegungen abgeschlossen, und der Bauherr ist in der Lage, eine fundierte Entscheidung zur Auswahl der geeignetsten und kostengünstigsten Sicherheitseinrichtung zu treffen.
> Liegt die Entscheidung des Bauherrn fest, sind die mit der gewählten sicherheitstechnischen Einrichtung verbundenen Baumaßnahmen im Detail zu planen und in den Bauzeichnungen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Plannummern können in der Unterlage eingetragen werden.
> Schließlich sind die vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen in der Ausschreibung zu erfassen. Die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen können ebenfalls in der Unterlage erfasst werden.
> Enthalten die eingegangenen Angebote Sondervorschläge, die zur Ausführung kommen, oder ergeben sich während der Bauausführung Änderungen bezüglich der geplanten Sicherheitseinrichtungen, muss die Unterlage entsprechend angepasst werden. Nach Abnahme des Bauwerkes mit den sicherheitstechnischen Einrichtungen für spätere Arbeiten ist dem Bauherrn die komplette Unterlage zu übergeben.
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Wir sind für Ihre Baustellensicherheit da.
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Andreas Schwalbe
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