SiGeKo Gesetze, Verordnungen, Regeln
Für den SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) gelten Gesetze, Verordnungen und Regeln, die dem Arbeitsschutz dienen. Sie stellen die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit eines SiGe-Koordinators dar.
· Baustellenverordnung (BaustellV)
In der Baustellenverordnung sind die Grundsätze über den Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen festgelegt.
> BaustellV (Baustellenverordnung)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Stand 10.06.1998)
· Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.
RAB 01
Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB (Stand 02.11.2000) [BArbBl. 1/2001, S. 77 ff.]
RAB 10
Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV) (Stand 12.11.2003)
RAB 25
Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung) (Stand 12.11.2003)
RAB 30
Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu §3 BaustellenV) (Stand 27.03.2003) [BArbBl. 6/2003, S. 64 ff.]
RAB 31
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan (Konkretisierung zu § 2 Abs. 3 BaustellV) (Stand 12.11.2003)
RAB 32
Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV) (Stand 27.03.2003) [BArbBl. 6/2003, S. 73 ff.]
RAB 33
Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung (Stand 12.11.2003)
Kontakt:
Wir sind für Ihre Baustellensicherheit da.
E-Mail:
Telefon:
schwalbe-sigeko ( @ ) gmail.com
0163 - 3845579
Anschrift:
Dresdner Str. 10
01445 Radebeul
Andreas Schwalbe
© 2025. All rights reserved.
