SiGeKo Planungsphase

Der SiGe-Koordinator unterstützt im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Baustellenverordnung stehenden, Dienstleistungen in der Planungsphase Ihres Bauvorhabens.

· Aufgaben des SiGe-Koordinators während der
Planung der Ausführung des Bauvorhabens

Während der Planungsphase hat der SiGeKo folgende Aufgaben:

> Einbinden von Sicherheit und Gesundheitsschutz in das Organisations- und Führungskonzept zur Bauausführung.

> Entwickeln von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch und bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber.

> Entwickeln von Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung von
sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie von Einrichtungen
für den Gesundheitsschutz.

> Einordnen von Sicherheit und Gesundheitsschutz in ein Konzept
für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.

> Einzelne Aufgaben des SiGeKo (Planungsphase)

In der Planungsphase sind die Aufgaben eines SiGeKo im Einzelnen:

> Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung (siehe Anlage), Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.

> Ausarbeiten (oder ausarbeiten lassen) des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Abstimmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen mit dem Bauherrn bzw. den von ihm beauftragten Planern.

> Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.

> Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung.

° Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für die spätere Wartung und Instandsetzung und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten.

> Hinwirken auf das Berücksichtigen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ausschreibungen und Vergabeunterlagen, Mitwirken bei der Prüfung der Angebote.

> Beratung bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.

> Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Behörde (Gewerbeaufsichtsamt /Amt für Arbeitsschutz).

> Falls mehrere Koordinatoren beauftragt sind, ist eine intensive Abstimmung notwendig, insbesondere wenn die Koordination während der Planung der Ausführung und während der Ausführung von unterschiedlichen Koordinatoren wahrgenommen wird.

· SiGeKo Leistung

Gut zu wissen: Sie bekommen nicht nur die SiGe-Planung der Ausführung Ihres Bauvorhabens, sondern eine erfahrene Sicherheits-Koordination sorgt auch für die sichere Umsetzung vor Ort.