SiGeKo Planungsphase
Der SiGe-Koordinator unterstützt im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Baustellenverordnung stehenden, Dienstleistungen in der Planungsphase Ihres Bauvorhabens.
· Aufgaben des SiGe-Koordinators während der
Planung der Ausführung des Bauvorhabens
Während der Planungsphase hat der SiGeKo folgende Aufgaben:
> Einbinden von Sicherheit und Gesundheitsschutz in das Organisations- und Führungskonzept zur Bauausführung.
> Entwickeln von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch und bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber.
> Entwickeln von Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung von
sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie von Einrichtungen
für den Gesundheitsschutz.
> Einordnen von Sicherheit und Gesundheitsschutz in ein Konzept
für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.
> Einzelne Aufgaben des SiGeKo (Planungsphase)
In der Planungsphase sind die Aufgaben eines SiGeKo im Einzelnen:
> Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung (siehe Anlage), Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
> Ausarbeiten (oder ausarbeiten lassen) des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Abstimmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen mit dem Bauherrn bzw. den von ihm beauftragten Planern.
> Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
> Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
° Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für die spätere Wartung und Instandsetzung und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten.
> Hinwirken auf das Berücksichtigen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ausschreibungen und Vergabeunterlagen, Mitwirken bei der Prüfung der Angebote.
> Beratung bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.
> Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Behörde (Gewerbeaufsichtsamt /Amt für Arbeitsschutz).
> Falls mehrere Koordinatoren beauftragt sind, ist eine intensive Abstimmung notwendig, insbesondere wenn die Koordination während der Planung der Ausführung und während der Ausführung von unterschiedlichen Koordinatoren wahrgenommen wird.
· SiGeKo Leistung
Gut zu wissen: Sie bekommen nicht nur die SiGe-Planung der Ausführung Ihres Bauvorhabens, sondern eine erfahrene Sicherheits-Koordination sorgt auch für die sichere Umsetzung vor Ort.
Kontakt:
Wir sind für Ihre Baustellensicherheit da.
E-Mail:
Telefon:
schwalbe-sigeko ( @ ) gmail.com
0163 - 3845579
Anschrift:
Dresdner Str. 10
01445 Radebeul
Andreas Schwalbe
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